Kreisgruppe Wolfsburg

Gewerbegebiet A39 - Politik will Klima- und Naturschutz außer Kraft setzen

24. Januar 2021

Geht es nach den Wünschen einiger Parteien, soll am Kreuz Wolfsburg/Königslutter ein Gewerbegebiet gigantischen Ausmaßes entstehen. Mitten in einem schützenswerten Naturjuwel und fernab von klimafreundlichen Verkehrsanbindungen. Am 26. Januar berät der Klimabeirat der Stadt Wolfsburg über die Freigabe von finanziellen Mitteln einer Machbarkeitsstudie für das zerstörerische Vorhaben.
Hier alle Fakten in unserer Stellungnahme, die aufzeigen, dass das Vorhaben ohne wenn und aber abzulehnen ist: 

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Sehr geehrte Mitgliederinnen und Mitglieder des Wolfsburger Klimabeirates,

der BUND lehnt die Vorlage V2020/1610 ab und bittet den Klimabeirat, dem Rat der Stadt die Ablehnung einer zukünftigen Bebauung mit der Begründung zu empfehlen, dass der Standort ungeeignet ist.

 

•             Der Standort konterkariert die Klimaschutzziele

  1. Der Bau eines Gewerbegebiets an einer Autobahn fördert in erster Linie den Straßen-, insbesondere den LKW-Verkehr. Die Schaffung einer Infrastruktur im Grünen erfordert i.d.R. die Anreise mit dem PKW zum Arbeitsplatz und fördert den Individualverkehr.
     
  2. Es existieren weder Schienenanschlüsse noch Wasserwege.
     
  3. Der Standort ignoriert den Anspruch des Regionalverbands, zukünftige gewerbliche Flächenentwicklung für die Erreichbarkeit durch ÖPNV zu bevorzugen.1
     
  4. Im Vergleich zu Alternativstandorten schneidet der Standort deutlich klimaschädlicher ab.1 Die Betrachtung von Alternativflächen, deren Lage die klimaschädlichen Aspekte auf ein Minimum reduzieren, wird offensichtlich unterlassen. Das KOREG (Konzept regionalbedeutsamer Gewerbestandorte) empfiehlt ausdrücklich die Wiedernutzung von größeren Industrie- und Gewerbebrachen. Die Aktivierung ehemals gewerblich genutzter Flächen muss Vorrang vor der Neuausweisung haben.1
     
  5. Der Standort untergräbt das Modellvorhaben „Masterplan 100% Klimaschutz“ des BMUB2, an dem der Großraum Braunschweig  (dazu gehört auch Wolfsburg) aktiv teilnimmt. Die Maßnahmen zur Erreichung der Zielverpflichtung „minus 95% Treibhausgase bis 2050“ werden untergraben. Maßnahmen sind u.a.:
    -klimaoptimierte Fortschreibung des RROP3
    -klimaschutzorientierte Verkehrs- und Mobilitätskonzepte
    -Innenentwicklung vor Außenentwicklung
    -Stärkung des Güterverkehrs auf nicht straßengebundenen Verkehrsträgern
    -Freiräume von Bebauung freihalten, großräumig ökologische Vernetzung sichern und entwickeln

 

•             Der Standort steht der Sicherung von Natur- und Landschaft entgegen:

  1. Der Standort ist rechtlich durch das RROP 2008 (u.a. aus Gründen des Naturschutzes) vor Bebauung geschützt. Das RROP wurde unter Abwägung und Einbeziehung aller Träger öffentlicher Belange durch die Politik verabschiedet.
     
  2. Den Standort als Gewerbegebiet auszuweisen, stellt einen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 des Raumordnungsgesetztes (ROG) dar, da der besonders schwere Eingriff in die Freiraumfunktionen, insbesondere in bestehende intakte natürliche Lebensräume, in keinem Fall zu einer Herstellung einer ausgewogenen Ordnung führen kann.4
     
  3. Die derzeitigen Planungen umfassen teilweise Flächen im Naturpark Elm/Lappwald und bedrohen die langfristige Sicherung und notwendige Potenzialentwicklung des einzigartigen Naturraums des Schunter-Scheppau Talsystems mit seinen wertvollen Laubwäldern, Mooren und reich gegliederten Acker- und Grünlandfluren.
     
  4. Von dem Gewerbegebiet wären mindestens zehn europäische Schutzgebiete, die sogenannten Flora-Fauna-Habitatgebiete (FFH-Gebiete), unmittelbar durch die erhebliche Verschlechterung ihrer Kohärenz (Vernetzung) in europarechtswidriger Weise betroffen und die Umsetzung der jeweiligen Erhaltungsziele dieser FFH-Gebiete wäre nicht mehr einzuhalten.5
     
  5. Von dem Gewerbegebiet würde eine naturschutzwürdige Teilfläche von landesweiter Bedeutung gem. Nds. Landschaftsplan und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans des LK Helmstedt überplant.
     
  6. Der Standort ist nicht vereinbar mit den Zielsetzungen des ‚Niedersächsischen Wegs‘ der Landesregierung, der u.a. Maßnahmen zum Schutz von arten- und strukturreichem Dauergrünland, die Entwicklung und Umsetzung eines landesweiten Biotopverbundes und die Ausweitung des Wiesenvogelschutzes beinhaltet.

 

•             Der Standort verursacht massiven Flächenverbrauch

  1. Die Schaffung einer Infrastruktur sowie die Bebauung im Freiraum zerstören unwiederbringlich wertvollen Boden. Ähnlich wie bei der Wohnbebauung muss auch für Gewerbe- und Industriegebiete zunächst eine Verdichtung der bestehenden Gebiete geschehen.
     
  2. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung und der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen fordern spätestens zum Jahr 2050 die Inanspruchnahme neuer Flächen auf null zu reduzieren. Daher muss von der Angebotsplanung (großflächige „Reservierung von Flächen auf Vorrat“)  abgesehen und auf eine Bedarfsplanung gesetzt werden.
     
  3. Der Standort ignoriert die Tatsache, dass es in der Region bereits ausreichend Potentialflächen gibt (942 ha), die bereits im Flächennutzungsplan für eine industriell-gewerbliche Nutzung ausgewiesen sind. Der Bedarf liegt mit rund 350-450 ha bis 2035 weit unter dem Potenzial.1
     
  4. Die Datengrundlage für eine bedarfsgerechte Flächennachfrage ist nicht ausreichend und muss geschaffen werden. Es fehlt z.B. ein jährlicher Statusbericht zum regionalen Gewerbeflächenmarkt, welcher für eine Standortentscheidung erforderlich wäre. Beispielhaft sei hier die Region Hannover genannt, welche seit Jahren entsprechende Marktberichte erstellt.

 

•             Mangelhafte Vorgehensweise

  1. Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag der vier Gebietskörperschaften Wolfsburg, Braunschweig, Wolfenbüttel und Helmstedt zum jetzigen Zeitpunkt ignoriert das vorgeschriebene Verfahren. Diese sieht vor, dass im Rahmen des RROP die Rahmenbedingungen der genannten Flächenvorschläge mit den rechtlichen Vorgaben (u.a. Umweltschutzauflagen) der EU sowie der Bundesrepublik Deutschland abzugleichen sind. Ein negatives Ergebnis kann zu einem Totalverlust investierter Mittel für eine Machbarkeitsstudie führen.
     
  2. Die Einbeziehung der Bevölkerung der betroffenen Städte, insbesondere der direkt betroffenen Gemeinden, zu der Planung ist nicht erfolgt. Es müssen daher vorab Kommunalgespräche mit den Bürgern der Städte und Gemeinden geführt werden, um eventuelle Nutzungskonflikte zu klären.1
     
  3. Daher ist zunächst das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Neuaufstellung des RROP in Bezug auf die zwingenden Belange der Freiraumsicherung auszuwerten.

 

Fazit:

Die zukunftsgerechte Potenzialentwicklung von Gewerbe, Industrie und Wissenschaft in der Region wird vom BUND begrüßt und soll gefördert werden.

Dies gilt in gleichem Maße für die schützenswerten Natur- und Naherholungsräume im Umfeld von Wolfsburg und Braunschweig. Der BUND bietet daher seine beratende Unterstützung bei der Identifikation von geeigneten Flächen an.

In einer regionalen Betrachtung ist der Potenzialstandort und seine zentrale Lage in der Landschaft ein Juwel von besonderer Eigenart und Schönheit, das es zu bewahren gilt. Wer sich trotz der erdrückende Faktenlage für eine zukünftige Bebauung der Fläche ausspricht, ignoriert die Klimaziele und die bereits spürbaren katastrophalen klimatischen Folgen für Mensch und Natur.

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