Umweltpolitik und unsere Positionen

Zu allen Projekten der Stadt, bei denen Eingriffe in die Natur und Umwelt erfolgen, gibt der BUND Wolfsburg seine Stellungnahme ab. Wichtige Aspekte sind z. B. Bodenversiegelung, Energie und Verkehr sowie Kompensationsmaßnahmen für zerstörte Natur.

Im Folgenden finden sie unsere Positionen zu einigen Sachverhalten.


 

Stellungnahme zum Großgewerbegebiet A39 bei Scheppau

Geht es nach den Wünschen einiger Wolfsburger Parteien, soll am Kreuz Wolfsburg/Königslutter ein Gewerbegebiet gigantischen Ausmaßes entstehen. Mitten in einem schützenswerten Naturjuwel und fernab von klimafreundlichen Verkehrsanbindungen. Mit den Stimmen der SPD, CDU und PUG wurde im Wolfsburger Klimabeirat am 26. Januar die Freigabe von finanziellen Mitteln einer Machbarkeitsstudie für das zerstörerische Vorhaben empfohlen - gegen alle Appelle der Naturschutzverbände und Friday´s for Future.

Hier alle Fakten unserer Stellungnahme, die aufzeigen, dass das Vorhaben ohne wenn und aber nach wie vor abzulehnen ist: 

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Sehr geehrte Mitgliederinnen und Mitglieder des Wolfsburger Klimabeirates,

der BUND lehnt die Vorlage V2020/1610 ab und bittet den Klimabeirat, dem Rat der Stadt die Ablehnung einer zukünftigen Bebauung mit der Begründung zu empfehlen, dass der Standort ungeeignet ist.

 


 

•             Der Standort konterkariert die Klimaschutzziele

  1. Der Bau eines Gewerbegebiets an einer Autobahn fördert in erster Linie den Straßen-, insbesondere den LKW-Verkehr. Die Schaffung einer Infrastruktur im Grünen erfordert i.d.R. die Anreise mit dem PKW zum Arbeitsplatz und fördert den Individualverkehr.
     
  2. Es existieren weder Schienenanschlüsse noch Wasserwege.
     
  3. Der Standort ignoriert den Anspruch des Regionalverbands, zukünftige gewerbliche Flächenentwicklung für die Erreichbarkeit durch ÖPNV zu bevorzugen.1
     
  4. Im Vergleich zu Alternativstandorten schneidet der Standort deutlich klimaschädlicher ab.1 Die Betrachtung von Alternativflächen, deren Lage die klimaschädlichen Aspekte auf ein Minimum reduzieren, wird offensichtlich unterlassen. Das KOREG (Konzept regionalbedeutsamer Gewerbestandorte) empfiehlt ausdrücklich die Wiedernutzung von größeren Industrie- und Gewerbebrachen. Die Aktivierung ehemals gewerblich genutzter Flächen muss Vorrang vor der Neuausweisung haben.1
     
  5. Der Standort untergräbt das Modellvorhaben „Masterplan 100% Klimaschutz“ des BMUB2, an dem der Großraum Braunschweig  (dazu gehört auch Wolfsburg. aktiv teilnimmt. Die Maßnahmen zur Erreichung der Zielverpflichtung „minus 95% Treibhausgase bis 2050“ werden untergraben. Maßnahmen sind u.a.:
    -klimaoptimierte Fortschreibung des RROP3
    -klimaschutzorientierte Verkehrs- und Mobilitätskonzepte
    -Innenentwicklung vor Außenentwicklung
    -Stärkung des Güterverkehrs auf nicht straßengebundenen Verkehrsträgern
    -Freiräume von Bebauung freihalten, großräumig ökologische Vernetzung sichern und entwickeln

 

•             Der Standort steht der Sicherung von Natur- und Landschaft entgegen:

  1. Der Standort ist rechtlich durch das RROP 2008 (u.a. aus Gründen des Naturschutzes) vor Bebauung geschützt. Das RROP wurde unter Abwägung und Einbeziehung aller Träger öffentlicher Belange durch die Politik verabschiedet.
     
  2. Den Standort als Gewerbegebiet auszuweisen, stellt einen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 des Raumordnungsgesetztes (ROG) dar, da der besonders schwere Eingriff in die Freiraumfunktionen, insbesondere in bestehende intakte natürliche Lebensräume, in keinem Fall zu einer Herstellung einer ausgewogenen Ordnung führen kann.4
     
  3. Die derzeitigen Planungen umfassen teilweise Flächen im Naturpark Elm/Lappwald und bedrohen die langfristige Sicherung und notwendige Potenzialentwicklung des einzigartigen Naturraums des  Schunter-Scheppau Talsystems mit seinen wertvollen Laubwäldern, Mooren und reich gegliederten Acker- und Grünlandfluren.
     
  4. Von dem Gewerbegebiet wären mindestens zehn europäische Schutzgebiete, die sogenannten Flora-Fauna-Habitatgebiete (FFH-Gebiete), unmittelbar durch die erhebliche Verschlechterung ihrer Kohärenz (Vernetzung) in europarechtswidriger Weise betroffen und die Umsetzung der jeweiligen Erhaltungsziele dieser FFH-Gebiete wäre nicht mehr einzuhalten.5
     
  5. Von dem Gewerbegebiet würde eine naturschutzwürdige Teilfläche von landesweiter Bedeutung gem. Nds. Landschaftsplan und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans des LK Helmstedt überplant.
     
  6. Der Standort ist nicht vereinbar mit den Zielsetzungen des ‚Niedersächsischen Wegs‘ der Landesregierung, der u.a. Maßnahmen zum Schutz von arten- und strukturreichem Dauergrünland, die Entwicklung und Umsetzung eines landesweiten Biotopverbundes und die Ausweitung des Wiesenvogelschutzes beinhaltet.

 

•             Der Standort verursacht massiven Flächenverbrauch

  1. Die Schaffung einer Infrastruktur sowie die Bebauung im Freiraum zerstören unwiederbringlich wertvollen Boden. Ähnlich wie bei der Wohnbebauung muss auch für Gewerbe- und Industriegebiete zunächst eine Verdichtung der bestehenden Gebiete geschehen.
     
  2. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung und der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen fordern spätestens zum Jahr 2050 die Inanspruchnahme neuer Flächen auf null zu reduzieren. Daher muss von der Angebotsplanung (großflächige „Reservierung von Flächen auf Vorrat“)  abgesehen und auf eine Bedarfsplanung gesetzt werden.
     
  3. Der Standort ignoriert die Tatsache, dass es in der Region bereits ausreichend Potentialflächen gibt (942 ha), die bereits im Flächennutzungsplan für eine industriell-gewerbliche Nutzung ausgewiesen sind. Der Bedarf liegt mit rund 350-450 ha bis 2035 weit unter dem Potenzial.1
     
  4. Die Datengrundlage für eine bedarfsgerechte Flächennachfrage ist nicht ausreichend und muss geschaffen werden. Es fehlt z.B. ein jährlicher Statusbericht zum regionalen Gewerbeflächenmarkt, welcher für eine Standortentscheidung erforderlich wäre. Beispielhaft sei hier die Region Hannover genannt, welche seit Jahren entsprechende Marktberichte erstellt.

 

•             Mangelhafte Vorgehensweise

  1. Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag der vier Gebietskörperschaften Wolfsburg, Braunschweig, Wolfenbüttel und Helmstedt zum jetzigen Zeitpunkt ignoriert das vorgeschriebene Verfahren. Diese sieht vor, dass im Rahmen des RROP die Rahmenbedingungen der genannten Flächenvorschläge mit den rechtlichen Vorgaben (u.a. Umweltschutzauflagen) der EU sowie der Bundesrepublik Deutschland abzugleichen sind. Ein negatives Ergebnis kann zu einem Totalverlust investierter Mittel für eine Machbarkeitsstudie führen.
     
  2. Die Einbeziehung der Bevölkerung der betroffenen Städte, insbesondere der direkt betroffenen Gemeinden, zu der Planung ist nicht erfolgt. Es müssen daher vorab Kommunalgespräche mit den Bürgern der Städte und Gemeinden geführt werden, um eventuelle Nutzungskonflikte zu klären.1
     
  3. Daher ist zunächst das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Neuaufstellung des RROP in Bezug auf die zwingenden Belange der Freiraumsicherung auszuwerten.

 

Fazit:

Die zukunftsgerechte Potenzialentwicklung von Gewerbe, Industrie und Wissenschaft in der Region wird vom BUND begrüßt und soll gefördert werden.

Dies gilt in gleichem Maße für die schützenswerten Natur- und Naherholungsräume im Umfeld von Wolfsburg und Braunschweig. Der BUND bietet daher seine beratende Unterstützung bei der Identifikation von geeigneten Flächen an.

In einer regionalen Betrachtung ist der Potenzialstandort und seine zentrale Lage in der Landschaft ein Juwel von besonderer Eigenart und Schönheit, das es zu bewahren gilt. Wer sich trotz der erdrückende Faktenlage für eine zukünftige Bebauung der Fläche ausspricht, ignoriert die Klimaziele und die bereits spürbaren katastrophalen klimatischen Folgen für Mensch und Natur.


 

Fridays for Future

Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens hat sich Deutschland völkerrechtlich dem Ziel verpflichtet, die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Jedes Bundesland, so auch Niedersachsen, hat hierzu seinen Beitrag zu leisten. Offensichtlich ist, dass Niedersachsen die selbst gesteckten Ziele bislang jedoch bei weitem verfehlt.

Der BUND erwartet, dass sich die Landesregierung dem Klimaschutz als zentraler Zukunftsaufgabe verbindlich verpflichtet und  ihn zum Staatsziel erklärt. Niedersachsen muss umgehend ein eigenes Klimaschutzgesetz erlassen, in dem konkrete und messbare Ziele, eine Vorbildwirkung der öffentlichen Hand sowie ein Monitoring und Berichtspflichten enthalten sind. Spätestens im Jahr 2040 muss Niedersachsen klimaneutral sein, d.h. seine Nettoemissionen müssen auf null sinken. Dafür müssen die notwendigen finanziellen Ressourcen bedarfsgerecht bereitgestellt werden.

Für den BUND gehen Klimaschutz, Naturschutz und soziale Gerechtigkeit Hand in Hand. Mehr Lebensqualität durch Klimaschutz heißt grünere Städte mit weniger Lärm und Schadstoffen durch PKW-Verkehr, attraktive ÖPNV-Angebote sowie bezahlbarer, sanierter Wohnraum mit klimaneutraler Wärme- und Energieversorgung.

Deshalb fordert der BUND:

1. Klimaschutz in die Verfassung
2. Erneuerbare Energien ausbauen
3. Startklar für die Mobilität von morgen
4. Klimafreundlich bauen und sanieren
5. Kohlenstoffsenken schützen
6. Landwirte zu Klimaschützern machen
7. Klimakompetenz ausbauen
8. Mit gutem Beispiel voran gehen

Wie sieht es mit diesen Beispielen in Wolfsburg aus?

Beispiel Wohnen:
Die Höfe in der Wolfsburger Innenstand werden saniert. Die bisherigen Konzepte zeigen uns, dass dabei der Denkmalschutz die Hauptrolle spielt, Umweltschutz, sprich Energieeinsparung, spielt bisher nur eine Nebenrolle. Es wird keine Wärmedämmung geben, außer vielleicht bei den Kellerdecken und am Dachboden, an Fotovoltaik zur Erzeugung elektrischer Energie durch die Sonne ist überhaupt nicht gedacht. Angeblich verbietet das der Denkmalschutz, obwohl es im niedersächsischen Denkmalschutzgesetz ausdrücklich heißt:
„(2) Ein Eingriff in ein Kulturdenkmal ist zu genehmigen, soweit ... ein öffentliches Interesse …, zum Beispiel a) die nachhaltige energetische Verbesserung des Kulturdenkmals, b) der Einsatz erneuerbarer Energien …das Interesse an der unveränderten Erhaltung des Kulturdenkmals überwiegt.“

Das Gesetz ließe also z.B. Fotovoltaik auf den Dächern zu, das Landesamt für Denkmalschutz verhindert das aber nach wie vor. Ist uns die Vergangenheit wichtiger als Eure Zukunft?

Beispiel Verkehr:
Die WVG will in den Schwachverkehrszeiten, also abends, am Wochenende und in den Ferien weniger Busse fahren lassen. Buslinien sollen zusammengelegt werden, z. B. in Detmerode; die Taktzeiten werden verlängert, z.B. für den Rabenberg auf 1 Stunde. Ausgerechnet abends im Dunkeln erwartet man von den Fahrgästen, dass sie längere Wege zu den Haltestellen zurücklegen.
Warum? Es gibt zu wenig Fahrgäste und zu wenig Busfahrer*innen. Wie viel Jahre ist es her, dass neu eingestellte Busfahrer*innen deutlich schlechter bezahlt wurden? Da wundert es nicht, wenn sie jetzt fehlen! Und dass seit Wegfall der Wehrpflicht kein Personal mehr von der Bundeswehr kommt, ist auch nicht neu.
Warum werden in den Schwachverkehrszeiten keine kleineren Busse eingesetzt; für weniger als 9 Personen ist auch kein Beförderungsschein mehr nötig, also ist es leichter, dafür Personal zu finden. Warum werden keine Rufbusse verwendet? Erschöpft sich die ganze Fantasie der Verantwortlichen nur darin, den ÖPNV noch unattraktiver zu machen, als er ohnehin schon ist? So bringt man die Leute nicht vom eigenen Auto zum ÖPNV – so spart man im Verkehrsbereich kein CO2 ein!

Bleiben wir beim Verkehr: Die geplanten Autobahnen in Niedersachsen, also auch die A39 von Wolfsburg nach Lüneburg, sollen gebaut werden. Ministerpräsident und Umweltminister haben das noch einmal ausdrücklich betont, gegen den Rat vieler Fachleute, Umweltverbände werden sowieso nicht ernst genommen. Das dafür verschwendete Geld fehlt dann z. B. für die Ertüchtigung der Bahn, so müsste man die Bummelstrecke von Braunschweig nach Uelzen mit Anbindung an Hamburg viel attraktiver machen.

Mehr Straßen – mehr Verkehr – mehr CO2 !

Der Verkehr ist der einzige Bereich, bei dem die CO2 – Erzeugung nicht abgenommen hat. Wann ist endlich Schluss mit dieser bescheuerten Verkehrspolitik!

Diese Beispiele aus unserem direkten Umfeld zeigen doch – für ein Umdenken und ein verantwortliches Handeln für die Zukunft ist euer und unser Druck auf die Verantwortlichen mehr denn je nötig.

Liebe Aktive von Fridays for Future: Wir wünschen euch so sehr, dass ihr euren Kindern einmal sagen könntet: Damals gab es mutige Menschen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft, die unsere berechtigten Anliegen ernst genommen, ihre Verantwortung wahrgenommen und sich auch gegen große Widerstände durchgesetzt haben.


 

Für das Klima – gegen die A 39

Warum sind wir gegen den Weiterbau der A39 von Wolfsburg aus nach Norden und was hat das mit dem Klima zu tun?

Verkehrsforscher wissen schon lange: Neue Straßen erzeugen zusätzlichen neuen Verkehr. Der Verkehr würde also nicht einfach nur von anderen Straßen auf die A39 verlagert, sondern es entstünde insgesamt mehr Verkehr, also auch insgesamt mehr Schadstoffemissionen, also z. B. auch mehr Kohlendioxid als klimaschädliches Gas.

(siehe z. B. www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/oekonomie/wissenswert/verkehrsoekonomen-warum-strassenbau-kein-mittel-gegen-staus-ist/3279058.html )

Da müsste man schon viele Bäume pflanzen, um das wieder auszugleichen, aber es passiert genau das Gegenteil:
Tausende Bäume würden gefällt durch den Autobahnweiterbau bis Lüneburg. Ca. 500 ha Natur- und Ackerflächen würden betoniert und gingen verloren, das entspricht etwa 700 Fußballfeldern. Hochwertige Naturräume entlang der Trasse der A39 würden durch ihren Bau zerstört oder in ihrer Funktion stark beeinträchtigt. Es wäre die größte Natur- und Landschaftszerstörung in Niedersachsen seit Jahrzehnten.

Das Umweltbundesamt hat deshalb die A39 auf die Liste der umweltschädlichsten Projekte gesetzt und bei der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans vorgeschlagen, dieses Vorhaben zu streichen.

Aber wir brauchen doch die A39, tönt es uns von überall entgegen. Die B4 ist doch überlastet.
Unbestritten muss etwas geschehen – und es hätte längst geschehen können. Wir haben statt des Weiterbaus der A39 von Anfang an den dreistreifigen Ausbau der vorhandenen B4 einschließlich längst überfälliger Ortsumfahrungen vorgeschlagen. Viele Orte wären bereits jetzt vom Durchgangsverkehr entlastet.
Diese Alternative ist aber nie ernsthaft geprüft worden, obwohl die Bundesregierung selbst fordert: Ausbau geht vor Neubau und obwohl der Ausbau der B4 viel billiger ist. Das gesparte Geld könnte sinnvoller etwa für den Ausbau des Schienennetzes verwendet werden.
Der Weiterbau der A39 ist auch deshalb überflüssig, weil nur 60 km weiter östlich die parallel verlaufende A14 bereits im Bau ist und 2022 fertiggestellt sein wird.

Zwei unserer größten Probleme sind der Klimawandel und der rasant fortschreitende Rückgang der Artenvielfalt – beides inzwischen gründlich wissenschaftlich untersucht und belegt. Der Weiterbau der A39 verschärft beides!

Um die Erwärmung des Klimas noch erträglich zu begrenzen, braucht es auch eine Wende in der Verkehrspolitik. Aber wir machen weiter wie bisher: immer mehr Straßen – immer mehr Verkehr – immer mehr Schadstoffe – immer mehr Arten sterben aus!
Bliebe als Rettung noch die Elektromobilität – wenn die benötigte Elektrizität regenerativ gewonnen würde – aber auch da passiert viel zu wenig!

Der Neubau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg wurde 2004 vom Bundestag mit der Einstufung „Vordringlicher Bedarf“ des BVWP (Bundesverkehrswegeplan) beschlossen.

Damals wurde ein „zwingendes Erfordernis“ für den Bau im Wesentlichen mit einer zusätzlich notwendigen großräumigen Nord-Süd-Verbindung und der Verbesserung der deutschen Hafen-Hinterlandanbindungen begründet. Diese Begründungen treffen aber inzwischen nicht mehr zu:

1. Zur großräumigen Nord- Süd- Verbindung

Neben der A7-Verbindung befindet sich z. Z. eine zusätzliche und sinnvolle Nord-Süd-Verbindung mit der A14 (Schwerin - Magdeburg) im Bau (Fertigstellung ca. 2025) - mit Verkehrsführung über die A21 und die A24.

Selbst in der Verbindung Flensburg/Kiel - Nürnberg (s. anhängende Grafik) ist - bei etwa gleichlangen Wegstrecken - dieses eine bessere Verbindung als über die A7 und evtl. die A39, da die A7 den großen, auf Dauer bestehenden Nachteil des Engpasses im Raum Hamburg beinhaltet.

2. Verkehrsprognose rechtfertigt nicht den Bau einer Autobahn

Der Straßenbaulastträger gibt in der Prognose 2030 für die A39 zwischen Lüneburg-Nord und der A2 eine „Durchgangsverkehrsbelastung“ von 11000 Kfz/24 Std. an, dabei zur Hälfte Lkw- Anteil 1). Diese niedrige Teilbelastung rechtfertigt keinerlei Bedarf für eine Autobahn, denn eine zweistreifige Bundesstraße kann i.d.R. etwa 20000 Kfz/24 Std vertragen.

Die gesamte übrige prognostizierte Verkehrsbelastung der A39 (bis zu ca. 50.000 Kfz/24 Std), insbesondere im Lüneburger und Wolfsburger Raum - ist auf örtlichen Nachbarschaftsverkehr sowie Quell- und Zielverkehr der Heideregion zurückzuführen, deren Verkehre heute im dichten vorhandenen Straßennetz stattfinden. Wenn statt eines Autobahnbaus dieses Netz mit einigen sinnvollen Baumaßnahmen (z.B. Kreisverkehrsplätze, einzelne Ortsumgehungen u. ä.) verbessert wird, ist der Heideraum u.E. besser und viel kostengünstiger versorgt als mit einer Autobahn.

3. Stagnierender oder zurückgehender Güterumschlag im Hamburger Hafen

Die Hamburger Hafenhinterlandanbindung ist für den Straßenbaulastträger ausschlaggebend für die Einstufung der A39 in den „Vordringlichen Bedarf“ des BVWP. Für den Zubringerverkehr zum Hamburger Hafen wurde für 2030 in etwa von einer Verdopplung gegenüber 2010 ausgegangen; in der Realität stagniert aber der Gesamtgüterumschlag Hamburgs unterhalb des Niveaus von 2008 (140 Mio t).² Die für den Durchgangsverkehr der A39 prognostizierten 5.500 Lkw/24 Std. (s. Pkt. 2) sind daher inzwischen ein völlig unrealistischer Wert.

Zur baulichen Hinterlandanbindung stellen wir fest, dass der Hamburger Hafen als einziger (in Bezug auf die A39) in Betracht zu ziehender bedeutender Hafen mit vorhandener Schienen-infrastruktur gut versorgt ist. Potentielle Lkw - Transporte (über die A39) sind besser auf den Schienenwegen aufgehoben (2 elektrifizierte Verbindungen Richtung Magdeburg) und durch eine neue DB - Schnellumschlaganlage („Megahub Lehrte“) wird die Flexibilität der Anbindung seit diesem Jahr weiter verbessert. Die Schifffahrts - Anbindung über den Elbe-Seitenkanal wird mit der vorgesehenen größeren 3. Kammer des Schiffshebewerkes Scharnebeck (im Bundesausbauplan enthalten) weiter ertüchtigt werden. Soweit dennoch Lkw - Transporte Richtung Südost erforderlich sind (Halle, Sachsen), steht ab diesem Jahr die Verbindung A7 - Salzgitter - A36 (Nordharzautobahn) aufgrund ausgebautem Salzgitterdreieck A7/A39 als verlässliche Verbindung zur Verfügung (ohne A2 - Benutzung).

 

Ergebnis: Es gibt wegen nun unzureichender verkehrsfachlicher Begründung kein „zwingendes Erfordernis“ mehr für den Bau einer Autobahn Lüneburg - Wolfsburg, da

  • durch die Fertigstellung der A14 in wenigen Jahren zwei leistungsfähige Nord-Südverbindungen bestehen werden (s. Anhang).

  • die Prognose 2030 für die evtl. A39, Lüneburg - Wolfsburg keinen Autobahnquerschnitt rechtfertigt.

  • die A39 bezüglich der wichtigen Hinterlandanbindung des Hamburger Hafens wegen nicht eingetretener Prognose die Berechtigung als „Vordringlicher Bedarf“ verloren hat.

Weil sich die Rahmenbedingungen für die A39 in den letzten Jahren gravierend geändert haben, wäre es u. E. zumindest erforderlich, die Auswirkungen der Fertigstellung der A14 auf das Verkehrsgeschehen abzuwarten und dann erneut zu prüfen, ob der Lückenschluss der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg noch erforderlich ist.

Wie bekannt, kann der Bundeshaushalt in den nächsten Jahren Corona bedingt nicht mehr ausgeglichen gestaltet werden; eine mit Schulden finanzierte, höchst fragwürdige A39 mit Kosten von mind. 1,3 Milliarden € ist u. E. allgemein und insbesondere gegenüber jüngeren Bürgern und nachfolgenden Generationen absolut unvertretbar.


 

Kompensationsmaßnahmen

Schwerpunkte für Kompensationsmaßnahmen, die wertvolle Flächen vernetzen.

Zum Beispiel:

  • Gewässerrandstreifen (z.B. Mühlenriede im Bereich Aueteich, Hasselbach)

  • Hecken (z.B. Verbindung Kalkberg – Kerksiek oder

  • große Flächen, die dann für mehrere Baumaßnahmen nacheinander abzuarbeiten sind (statt einzelner kleiner Flächen, die zu einer Verinselung der Maßnahmen führen). Dabei ist aber wichtig, dass von Anfang an für die gesamte Fläche ein überzeugendes Gesamtkonzept existiert (wie z.B. die Naturschutzmaßnahme von VW zwischen dem Steimker Berg und Nordsteimke).

Ideal wären größere Flächen, die zugleich vernetzend wirken, wie etwa Einzugsbereiche der Wolfsburger Gewässer, Auenlandschaften.

Solche Flächen müssen schon im Vorfeld gesichert werden, vergleichbar mit künftigen Bebauungsflächen. Dafür kann der seit 2008 existierende Flächenrahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Naturraumentwicklungskonzept) als Flächenpool für Ausgleichsmaßnahmen gute Dienste leisten, denn er berücksichtigt die o.g. Schwerpunkte bereits.

 

weitere Beispiele:

  • Naturwaldentwicklung im Bereich des Wolfsburger Stadtforstes nach dem niedersächsischen Projekt NWE

  • Umbau von Nadelbaumbeständen in Laubmischwald im Wolfsburger Stadtforst

  • Erhalt von Uraltbäumen, insbesondere der Eichenbestände, weil dafür besonderer Schutzbedarf besteht

  •  Umwandlung vorhandener Langgraswiesen (z.B. der Grüngürtel zwischen Detmeroder Teich und der A 39) in naturnahe und artenreiche Wiesen; macht aber nur Sinn, wenn die Zeitpunkte für das Mähen genau überlegt sind und dann auch eingehalten werden.

Zu prüfen ist auch,

  • ob übergreifende Kompenationsmaßnahmen zu den Nachbargemeinden sinnvoll sind (z. B. in den Bereichen von Schunter, kleiner Aller, Wipperteich oder Gebiete östlich Hehlingen oder westlich Danndorf).

  •  wie der Artenschutz an Gebäuden (hier vor allem Nistmöglichkeiten für Vögel) in ein Kompensationskonzept einbezogen werden kann.

  • inwieweit für die Pflege von Flächen einschließlich eines Monitoring die niedersächsische Landwirtschaftskammer mit Ökodienstleistern oder die Naturlandstiftung des BUND mit einbezogen werden können.

Wenn Flächenerwerb durch Kauf nicht möglich ist, sollte Flächentausch seitens der Stadt angeboten werden.Selbstverständlich müssen die Kompensationsmaßnahmen mit den Vorgaben des Flächen-nutzungsplans im Einklang stehen.

BUND KG Wolfsburg


 

Baugebiete - Neues Bauen in der Grünen Stadt

Die Abnahme der Bevölkerung in der Wolfsburger Innenstadt ist besorgniserregend. Die Innenstadt hat in den letzten Jahrzehnten über ein Drittel (ca. 20.000) ihrer Einwohner verloren, obwohl alle Wohnungen belegt sind und eine große Nachfrage besteht. Die meisten öffentlichen Versorgungseinrichtungen, wie Schulen, Büchereien, Geschäfte usw., befinden sich in der Innenstadt und drohen durch diesen Bevölkerungsschwund zu verweisen.

Durch die vielen neuen Baugebiete in den äußeren Ortsteilen wird zwar dem Rückgang der Bevölkerung entgegengewirkt. Es erhöht sich dadurch jedoch drastisch die benötigte Verkehrsfläche und das Kanalnetz, was zu verstärkten Verkehrsproblemen und höheren Gebühren für die Wolfsburger Bürger führt.

Wir akzeptieren deshalb eine sinnvolle Innenstadtverdichtung zur Steigerung der Wolfsburger Urbanität, sofern dies ökologisch vertretbar ist.


 

Verkehrskonzepte - Verkehr im Bahnhofsbereich (ZOB)

Da die Wege vom Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) zum Wolfsburger Bahnhof besonders für ältere Bürger, Leute mit Gepäck und Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu lang sind und vor allen Dingen keine Sichtbeziehung zwischen diesen beiden Punkten besteht, muss dafür gesorgt werden, dass bessere Verbindungen geschaffen werden.

Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten:

  1. Die Hauptbuslinien der Wolfsburger Verkehrsbetriebe (WVG) fahren direkt bis zum Bahnhof. Hierfür sind in der Nähe des Bahnhofs neue Bussteige zu schaffen (Westseite Cinemax).

  2. Zwischen dem heutigen ZOB und dem Bahnhof wird ein autonom fahrendes Verkehrssystem eingerichtet.

Der Bahnhofsbereich ist mit einem Leitsystem für alle und besonders für behinderte Mitbürger zu versehen. Für Leute, die mit dem Auto zur Bahn gebracht oder abgeholt werden, müssen günstig gelegene und gut ausgeschilderte Kurzzeitparkmöglichkeiten geschaffen werden.

Die Situation der Taxen in Wartestellung ist so zu verbessern, dass diese nicht mehr auf der Diagonalstraße drehen müssen, um in die Abfahrposition zu gelangen.

Der BUND fordert von der Politik und der Verwaltung, dass am Bahnhof endlich Möglichkeiten zur Verknüpfung aller dort vorhandenen Verkehre geschaffen werden, bevor die letzte Möglichkeit im Bahnhofsbereich verbaut wird.


 

Verkehrskonzepte - Umfahrungsstraße Vorsfelde B188

Im derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplan 2030 ist unter der laufenden Nr.127 die Ortsumfahrung Vorsfelde der B 188 als neues Vorhaben mit festgestelltem hohem ökologischen Risiko ohne Planungsrecht in den weiteren Bedarf eingestuft worden.

Die planfestgestellte Trasse verläuft direkt neben dem FFH- und Vogelschutzgebiet Drömling und wird darum erhebliche negative Auswirkungen auf dieses Gebiet haben. Die ökologischen Risiken sind ausführlich in den Unterlagen zur FFH-Verträglichkeit (aus 2002) dargestellt. Besonders die Trittsteinfunktion zwischen dem FFH-Gebiet Drömling und dem Naturschutzgebiet Kötherwiesen im Allerpark und weiter zum Barnbruch wird stark beeinträchtigt. Die neue Trasse führt zu einer noch stärkeren Verengung des Korridors zwischen diesen Gebieten.

Durch die Brückenbauten über den Mittellandkanal und die Aller wird die nur 2,3 km lange Strecke 7,4 Millionen € kosten (Stand 2002) Die Trasse ist keine wirkliche Umfahrungsstraße, denn sie wird Nord- und Süd-Vorsfelde stark voneinander trennen. Die Verkehrsbelastung des Stadtteils bleibt also gleich. Da die neue Trasse als fünfte Straße ebenfalls auf dem Feuerwachenknoten endet, wird es noch schwieriger, hier den Verkehr zu lenken.

Das Landschaftsbild wird durch das meterhohe Straßenbauwerk mit hohen Lärmschutzwänden auf beiden Seiten der Trasse nachhaltig zerstört. Besonders schädlich ist dies auch für die Naherholung der Vorsfelder Bürger. Der Weg am Steekgraben, der heute von Bürgern sehr stark für die Naherholung genutzt wird, verliert seine Funktion für diesen Zweck.

Um die Bürger des südlichen Vorsfelde schnell vom Straßenlärm zu entlasten, die großen ökologischen Risiken zu vermeiden, das Landschaftsbild nicht zu zerstören und um Kosten zu sparen, schlägt der BUND, zusammen mit anderen Wolfsburger Naturschutzverbänden, folgende Lösung vor:

  1. An der jetzigen B 188 in der Helmstedter Straße werden auf beiden Seiten durch das Wohngebiet Lärmschutzwände installiert.

  2. Der Straßenknoten B188 Helmstedter Straße – L 290 Neuhäuser Straße wird optimiert. Eine bedarfsgerechte Ampelschaltung muss hier vorgesehen werden.

  3. Der Straßenknoten B188 Helmstedter Straße - L290 An der Meine bei der Feuerwache Vorsfelde wird ebenfalls durch Umbau verbessert und optimiert.

  4. Der nach und vom Süden Wolfsburgs kommende Verkehr wird über die Marie Curie Allee, zur Dieselstraße und Reislinger Straße geführt. Hierfür ist die Abzweigung von der B 188 zur Marie Curie Allee zu verbessern. Durch diese Umlenkung des Verkehrs zum und vom Süden wird nicht nur Vorsfelde, sondern auch die stark befahrene Berliner Brücke und der Schlossknoten entlastet.

Im Zeichen der Finanzkrise ist es unverantwortlich, an der teuren und ökologisch nicht vertretbaren Trasse am Drömling festzuhalten. Die vom BUND vorgeschlagenen Maßnahmen können wesentlich schneller und preiswerter realisiert werden.


 

Verkehrskonzepte - Regionalbahn

Für Wolfsburg werden vom BUND die folgenden Verbesserungen gefordert:

  1. Die Strecke Braunschweig - Wolfsburg (KSB 301) muss zweigleisig ausgebaut werden. Dies ist nicht nur nötig, um einen besseren Nahverkehr abzuwickeln. Laut Aussage des Bundesministeriums für Verkehr (BMVBS) wird der Güterverkehr bis zum Jahr 2025 um 70% zunehmen. Das wird dann auch in unserer Region der Fall sein, und es wird auf der eingleisigen Strecke zu Engpässen kommen. Die großen Städte der Region sollten zusammen mit dem Zweckverband, dem VW Werk und dem Land Niedersachsen dafür sorgen, dass die Strecke schnellstens zweigleisig ausgebaut wird.

  2. Die Bahn (KSB 301) muss zwischen Braunschweig und Wolfsburg in einem Halbstundentakt verkehren. Bessere Anschlüsse nach Salzgitter und in den Harz nach Goslar bzw. Bad Harzburg müssen in Braunschweig gesichert werden. 

  3. Die Regionalbahn Wolfsburg - Braunschweig muss mit neuen Haltepunkten in Wolfsburg versehen werden. Es muss aber geprüft werden, ob alle 6 bisher vorgeschlagenen Haltepunkte, Sülfeld, Mobile Life Campus, Forum Autovision, VW Tor 6, Allerpark und Vorsfelde sinnvoll sind. Dies gilt auch für die außerhalb Wolfsburgs liegenden Haltepunkte Lehre, Klein Brunsrode, Danndorf und Velpke.

  4. Jeder Halt führt zu einer Fahrzeitverlängerung und kann damit eine Verbindung unattraktiv machen.

  5. Es sollte ein Direktzug Gifhorn Stadt – Wolfsburg – Oebisfelde eingeführt werden.

  6. Um einen besseren Anschluss Wolfsburgs an den Nordkreis Gifhorn zu erreichen, muss die Strecke Gifhorn - Wittingen - Uelzen ausgebaut werden.
    Durchgehende Verbindungen von Wolfsburg bis Uelzen sind nötig.