Wolfsburg: Windpark bedroht bedeutsames Brut- und Nahrungshabitat

Stellungnahme des BUND Wolfsburg:
Der BUND ist für eine konsequente Umsetzung erneuerbarer Energien, insbesondere aus Wind und Solar. Die Auswahl möglicher Standorte für einen Windpark richtet sich nach örtlichen Gegebenheiten und Fakten. Bei der Abwägung aller Schutzgüter wird ein Windpark schließlich festgesetzt oder nicht.
Als Ergebnis einer solchen Abwägung wurde im Verfahren zur 1. Änderung des sog. regionalen Raumordnungsplans (RROP) der geplante Windpark zwischen Boimstorf und Beienrode als Potentialfläche abgelehnt und eine Festlegung eines Vorranggebietes (VR) Windenergienutzung (WEN) nicht weiter verfolgt.
Trotz der inzwischen bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Windenergievbeschleunigungsgesetz (Inkaraftsetzung 2024) kann es nicht sein, das plötzlich die gleiche Fläche als Vorranggebiet Windenergie für eine Festlegung als geeignet eingestuft wird. Diese Einstufung erfolgt auf Grundlage der identischen Abwägungstatbestände wie bei dem vorangegangenen Verfahren. Der BUND lehnt diesen Vorschlag deshalb aus fachlichen Gründen ab.
Begründung
Die 2020 in Kraft gesetzte 1. Änderung des RROP kam in der zusammenfassenden Bewertung der Potentialfläche zum abschließenden Ergebnis, auf eine Festlegung derselben zu verzichten. In der Gesamtabwägung wird die Potentialfläche damit zur Festlegung als VR WEN ungeeignet eingestuft.
Wesentliche Gründe hierfür waren die landesweite Bedeutung des Gebietes als Gastvogellebensraum und vor allem die ebenfalls landesweite Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat der windenergieempfindlichen Vogelarten Rot- und Schwarzmilan sowie des im weiteren Umfeld brütenden Schwarzstorches.
Die Belange Brut und Nahrungslebensraum vor allem der FFH-Art Rotmilan haben sich voraussichtlich bis heute kaum geändert. Die Bedeutung des Schutzgutes Gastvogellebensraum wird sich aufgrund der intensiveren Nutzung des Gebietes durch einige Vogelarten vermutlich erheblich steigern. So ist die Anzahl der hier überwinternden Kraniche in den letzten Jahren stetig gestiegen. Im Winter 2024/2025 konnten etwa 150 Tiere gezählt werden (eigene Beobachtung BUND Wolfsburg). Die Tendenz zur Nutzung dieses Gebietes als Überwinterungsgebiet ist bei weiteren Gastvogelarten zu beobachten. So wurden ebenfalls den ganzen Winter 2024/2025 über bis zu 1.000 Graugänse sowie einige Hundert Blässgänse beobachtet.
In der vorliegenden Gesamtabwägung des Entwurfs "Sachliches Teilprogramm Windenergie" wird das gleiche Gebiet nun als VR WEN eingestuft, obwohl sich die Belange hinsichtlich der Schutzgüter Tiere nicht verändert haben. Darüber hinaus taucht das Schutzgut "landesweit bedeutender Gastvogellebensraum" überhaupt nicht mehr auf.
Auch beim Schutzgut Mensch/menschliche Gesundheit gibt es völlig widersprüchliche Einschätzungen. In der 1. Änderung des RROP 2020 werden die voraussichtlich abwägungsrelevanten Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Bevölkerung und Gesundheit des Menschen noch als „sehr deutlich negativ“ beschrieben.
In der vorliegenden Abwägung des „Sachlichen Teilprogramms Windenergie“ werden die Umweltauswirkungen der gleichen Belange nur noch als „gering erheblich“ bewertet. Leider wird nicht erklärt, wo der Unterschied dieser beiden Bewertungen liegt.
Die erneute Festlegung eines aus fachlichen Gründen schon abgelehnten VR WEN wird nicht deshalb richtiger, indem es einfach einen neuen Farbanstrich erhält!!
Wenn auch Du Einwände und Bedenken hast, teile diese unbedingt mit:
Als Verein, Privatperson oder Behörde kannst auch Du eine Stellungnahme über die Online-Beteiligungsplattform https://beteiligung-regionalplan.de/rv-braunschweig-wind abgeben. Eine Registrierung ist bis zum 21.03.2025 möglich.
Die Registierung dauert eine Minute und die Abgabe der Stellungnahme ist extrem einfach gestaltet (Text/Bild eingeben und abschicken, fertig).